Bedarfsgerechte Ausstattung der Hilfen zur Erziehung einfordern

Das Bezirksamt Reinickendorf soll sich bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat dafür einsetzen, dass die strukturellen Defizite und Widersprüche in der Ausstattung und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) aufgelöst werden. Das beschloss die BVV Reinickendorf am 14.5.25 auf der Empfehlung der Grünen Fraktion über die Konsensliste (Drucksache – 2293/XXI).

Wenn die Erziehung aus verschiedenen Gründen nicht ausreichend gesichert ist, bieten Hilfen zur Erziehung wichtige Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder, etwa in Form von Heimerziehung, Unterbringung in Pflegefamilien, Erziehungsbeistand, Beratung oder sozialpädagogischer Familienhilfe. Um die bedarfsgerechte Ausstattung der Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten und die bezirkliche Steuerungsfähigkeit sicherzustellen, muss die Bemessung der HzE Zuweisungen für die Bezirke den veränderten Realitäten entsprechend angepasst werden. Ursachen der Veränderung sind einerseits der auf diverse gesellschaftliche Krisen zurückzuführende gestiegene Bedarf an HzE-Leistungen und anderseits die gestiegenen Kosten durch Inflation und Tarifanpassungen der HzE-Träger, die unter anderem bei Tagessätzen und Fachleistungsstunden Kostensteigerungen zur Folge haben. Wenn dennoch Mehrausgaben durch im Jahresverlauf gestiegene Fälle und Kosten in HzE entstehen, müssten diese Mehrausgaben zu 100 Prozent basiskorrigiert werden, da es sich hier um einen Rechtsanspruch der Familien handelt, den der Bezirk und damit das Land Berlin gewährleisten muss.

Andrea G. Behnke, Sprecherin für Jugendhilfe, Sport und Wirtschaft und Tourismus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, unterstreicht: „Die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Mehrausgaben, die entstehen, weil Kinderschutz umgesetzt wird, müssen zu 100% vom Land Berlin abgedeckt werden. Der Bezirk darf nie in die Situation kommen sich fragen zu müssen, ob er die benötigte Hilfe finanziell leisten kann.“