Initiativrecht für das Kinder- und Jugendparlament Reinickendorf

Erst im Juni hat das Reinickendorfer Kinder- und Jugendparlament mit seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit aufgenommen. Nun zeigt sich aber, dass die Möglichkeiten in Bezug auf die Mitwirkung im Bezirk offenbar begrenzt sind. Dies ging aus der Vorlage zur Kenntnisnahme 2229/XXI-01 „Initiativrecht für das Kinder- und Jugendparlament“ hervor, die deutlich macht, dass das Rechtsamt keine Vorsehung für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden Rechtsverordnungen sieht.

Offenbar gibt es in anderen Berliner Bezirken aber Lösungen, die auch in Reinickendorf mit einer Änderung der Geschäftsordnung realisierbar wären. Zu diesem Schluss kam unter anderem auch das Rechtsamt des Bezirksamts Reinickendorf, denn gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 BezVG gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung: „In dieser kann die BVV festlegen, welche anderen Personen als denen mit gesetzlichem Rederecht in der öffentlichen Sitzung der BVV das Wort erteilt werden soll (§ 8 Abs. 1 S. 2 BezVG). Ein Rederecht für Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments ist also in die Geschäftsordnung integrierbar.“ (Auszug aus der VzK 2229/XXI-01).

Die Grüne Bezirksverordnete und stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Andrea G. Behnke kritisiert: „Es ist beschämend, keine anerkannte Regelung für Kinder- und Jugendparlamente vorweisen zu können, obwohl eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich gewünscht wird und sie die Vorteile und Möglichkeiten der Demokratie frühzeitig erlernen sollten.“ Auf der BVV am 9.7. machte sie deutlich: „Wir von Bündnis 90/Die Grünen kämpfen weiter dafür, dass dem Kinder- und Jugendparlament Reinickendorf ein verbindliches Mitwirkungsrecht eingeräumt wird.“